01.2022 - BGH-Urteil zu Fugenschäden bietet Ertragspotenziale in der Gebäudeversicherung!

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„Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen.“ (Quelle: BHG Urteil IV ZR 236/20) Dieser harmlos anmutende Satz des BGH vom 20.10.2021 widerspricht der aktuellen Regulierungspraxis des Großteils der Gebäudeversicherer am deutschen Markt und wird das Risiko des Leitungswasserschadens und den Deckungsbedarf der Versicherungsnehmer in der gebeutelten Gebäudeversicherung nachhaltig beeinflussen.
Die Autoren erörtern in dieser Ausgabe des hnw-Standpunkts welche Ertragspotenziale sich aus dem BGH-Urteil ergeben.

„Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen.“ (Quelle: BHG Urteil IV ZR 236/20) Dieser harmlos anmutende Satz des BGH vom 20.10.2021 widerspricht der aktuellen Regulierungspraxis des Großteils der Gebäudeversicherer am deutschen Markt und wird das Risiko des Leitungswasserschadens und den Deckungsbedarf der Versicherungsnehmer in der gebeutelten Gebäudeversicherung nachhaltig beeinflussen.
Die Autoren erörtern in dieser Ausgabe des hnw-Standpunkts welche Ertragspotenziale sich aus dem BGH-Urteil ergeben.