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BGH-Urteil zu „Fugenschäden“ bietet Ertragspotenziale in der Gebäudeversicherung!

hnw Standpunkt Kompositversicherung – Januar 2022

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„Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen.“ (Quelle: BHG Urteil IV ZR 236/20) Dieser harmlos anmutende Satz des BGH vom 20.10.2021 widerspricht der aktuellen Regulierungspraxis des Großteils der Gebäudeversicherer am deutschen Markt und wird das Risiko des Leitungswasserschadens und den Deckungsbedarf der Versicherungsnehmer in der gebeutelten Gebäudeversicherung nachhaltig beeinflussen.

Die umgangssprachlichen „Silikonfugenschäden“ sind schon lange ein Sorgenkind der Gebäudeversicherer mit negativem Einfluss auf das versicherungstechnische Ergebnis. Schäden durch Leitungswasser, welches aus einer undichten Silikonfuge (Wartungsfuge), einer Verfliesung oder Armaturenabdichtung in unmittelbaren Dusch- oder Wannenbereichen austritt, wurden bisher von den meisten Versicherern bezahlt; Streitigkeiten inklusive.

Ausnahmen gibt es derzeit bei nur wenigen Versicherern, die für Nässeschäden aus undichten Fugen separate Bausteine anbieten und dieses Problem bereits produktseitig berücksichtigt haben.

Die Autoren erörtern in dieser Ausgabe des hnw-Standpunkts welche Ertragspotenziale sich aus dem BGH-Urteil ergeben.

 
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Hasso Plattner (*1944), deutscher Unternehmer und Mäzen, Mitgründer des Softwareunternehmens SAP